Alle Aktivitäten wie Hegeschau und Hauptversammlung sind bis auf weiteres abgesagt. Bleiben Sie bitte gesund
Totfund- oder ASP-Monitoring Wildschwein ASP –
Maßnahmen zur Früherkennung
Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Seuchensituation bei unseren Nachbarn ist es entscheidend, dass so viele tot aufgefundene Wildschweine bzw. krank erlegte Tiere wie möglich beprobt werden. Selbst verwesende oder bereits verweste Tiere sind für das Monitoring nützlich.
Bei einer „bayerischen“ Fallwildstrecke beim Schwarzwild von rund 800 Stück wurden bisher aber im Rahmen des Monitorings nur rund 200 eingesandte Proben untersucht. Das ist eindeutig zu wenig.
„Wegschauen“ macht alles nur noch schlimmer
Gründe für die niedrige Einsendequote, die „Zurückhaltung“ der Jäger gibt es viele:
Diese Sorgen können ihnen genommen werden. Nur wer „wegschaut“, so dass sich die Seuche unter Umständen ausbreiten oder der Erreger verschleppt werden kann und Bekämpfungsmaßnahmen (zu) spät eingeleitet werden, muss mit negativen Konsequenzen rechnen. Wer dazu beiträgt, mögliche Seuchenausbrüche so früh wie möglich aufzudecken, handelt verantwortungsvoll und ehrenwert.
Die Behörde kann Beprobung auch anordnen
Die Behörde kann vor dem Hintergrund der drohenden Gefahr eines ASP-Ausbruchs wegen der Nähe zu den Seuchenherden in den Nachbarländern übrigens jeder Zeit auch Maßnahmen zur Probenbereitstellung anordnen.
Um das zu verhindern, sollten wir Jäger freiwillig mitmachen. Zur Unterstützung erhalten Jäger für die Probennahme bei verendet aufgefundenen Wildschweinen eine Aufwandsentschädigung von 20 Euro pro Tier. Die Auszahlung erfolgt über den Bayerischen Jagdverband. Den Untersuchungsantrag, Hinweise zur Probennahme sowie den Antrag zum Erhalt der Aufwandsentschädigung finden sie auf der BJV-Homepage unter https://www.jagd-bayern.de/jagd-wild-wald/wildtierkrankheiten-seuchen/sondermonitorings/schwarzwild/
So funktionierts
Jäger kennen sich in ihren Revieren am besten aus. Deshalb sollten Sie auf auftretendes Fallwild achten. Wenn Sie Fallwild finden, dann nehmen Sie unmittelbar Kontakt zum zuständigen Veterinäramt auf, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Sie müssen die Beprobung übrigens nicht selbst durchführen, wenn Sie nicht wollten. Die Behörde unterstützt Sie dabei.
Die Beprobung der Wildschweine erfolgt direkt am Fundort. Der Finder soll eine möglichst präzise Angabe über den Fundort durchgeben, damit der Kadaver wiedergefunden werden kann. Am besten stimmen Sie sich mit Ihrem Veterinäramt ab. Sogar in Verwesung befindliche Stücke können noch untersucht werden.
Wenn Sie selbst die Proben ziehen, dann können Sie das Probenbesteck über die Veterinärämter, das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit oder – in geringen Mengen – auch über den BJV beziehen. In die Proberöhrchen oder Probengefäße kommen Blut bzw. bluthaltige Körperflüssigkeiten oder Organe wie Milz, Mandeln oder Lunge. In die Kadaversäcke ganze Tierkörper oder Knochen mit Knochenmark bei stark verwesten Kadavern. Beim zuständigen Veterinäramt können Sie dann die Ihre Proben abgeben. Von dort werden Sie dann in die Untersuchungseinrichtungen versandt. Mit dem Veterinäramt wird auch besprochen, was mit dem Kadaver nach der Probenentnahme passiert.
Wann und wo gibt es die neuen Wildwarntafeln?
In der aktuellen Ausgabe der „Jagd in Bayern“ wurden die neuen BJV-Wildwarntafeln vorgestellt. Der BJV hat 1.500 Warntafeln anfertigen lassen, die Autofahrer auf besonders Wildunfall gefährdete Straßen aufmerksam machen sollen.
Dazu wurden sechs Tiermotive ausgewählt, die den Betrachter emotional berühren, wie etwa ein hilfloser Jungfuchs oder eine Rehgeiß mit ihrem Kitz. Die Motive und der plakative kurze Text – Schütze Leben, unseres und deins! – sind auch beim Vorbeifahren schnell zu erfassen und gut zu erkennen. Die Motive können leicht ausgetauscht werden, um einem Gewöhnungseffekt bei den Autofahrern vorzubeugen.
Warum sind die Warntafeln nicht größer?
Der BJV hat sich für eine Größe entschieden, die für viele Hinweisschilder an den Straßen üblich ist und keine großen
Sicherheitsauflagen notwendig macht. Denn die Schilder dürfen auf keinen Fall zu groß sein, weil sonst ein richtiges Betonfundament notwendig wäre. Außerdem ist so sicher gestellt, dass die
Schilder Wind und Sturmböen schadlos überstehen. Sie dürfen nicht umfallen und auch nicht weggeweht werden. Deshalb hat sich der BJV für einen Stahlrahmen entschieden, der stabilen Halt bietet, kein
Fundament braucht, leicht mit einem Vorschlaghammer zu montieren ist und jederzeit auch wieder versetzt werden kann. Die Warntafeln sind aus einer reflektierenden Folie, die nachts, wenn sie vom
Scheinwerferlicht angestrahlt wird, hell leuchtet.
Jede Kreisgruppe erhält aus dieser ersten Auflage 8 Schilder mit Stahlrahmen und verschiedenen Motiven. Sie sollen dann an den besonders unfallträchtigen Straßen aufgestellt werden.
Bitte fragen Sie Ihre Revierinhaber, wo solche Schilder besonders notwendig sind.
Wenn in Ihrem Landkreis mehr Straßen besonders stark gefährdet sind, als Sie Schilder haben, dann können Sie gerne die Schilder alle drei /vier Monate versetzen und so alle Gefahrenpunkte nach einander ausschildern. So vermeiden Sie auch Gewöhnungseffekte bei den Autofahrern.
Wie kommen Sie an die Warntafeln?
Die Warntafeln werden bis spätestens Ende Januar an zentrale Auslieferungsstellen in jedem Regierungsbezirk ausgeliefert. Dort können die Kreisgruppen dann ihre 8 Schilder abholen. Die genauen Standorte geben wir noch bekannt.
Die Herstellung der Warntafeln wurde zu fasst 50 Prozent über die Jagdabgabe gefördert. Deshalb können wir die
Warntafeln zu einem günstigen Preis von
35 Euro pro Stück anbieten.
Ergebnisse bitte mitteilen
Natürlich wollen wir wissen, ob die Warntafeln auch funktionieren und die Wildunfälle tatsächlich einschränken können. Deshalb bitten wir alle Revierinhaber, die eine solche Tafel aufstellen, die Zahl der Wildunfälle zu dokumentieren und uns dann von Ihren Erfahrungen berichten. Dazu verschicken wir dann rechtzeitig einen Fragebogen.
Ist das Aufstellen überhaupt erlaubt?
Generell wurde im Vorfeld mit dem Bayerischen Staatsministerium des Inneren und Staatsminister Eck die Aktion der BJV-Warntafeln abgesprochen. In den nächsten Tagen erhalten wir vom Bayerischen Innenministerium sozusagen grünes Licht und Informationen, wen Sie informieren sollten, wenn Sie die Warntafeln aufstellen. Wir informieren Sie dann sofort.