BJV: Schallreduzierung aus medizinischen Gründen in Bayern ab sofort genehmigungsfähig
Thema 1: Pressemitteilung
BJV-Infobrief_2015_August_1: Themen 1-2
12.08.2015
11.02.2014
Schadhafte Wildwarnreflektoren
Wichtiger Hinweis: Reviere, die im letzten Jahr Wildwarnreflektoren über die Kreisgruppe bestellt haben, diese bitte darauf hin kontrollieren ob sich die Folie löst. Defekte Reflektoren der Kreisgruppe melden und zurückgeben. Schadhafte Reflektoren werden durch die Lieferfirma ersetzt.
EU regelt Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln neu
Ab dem 1. Juli 2012 gilt eine neue Durchführungsverordnung der EU zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln (Durchführungsverordnung EU Nr. 931/2011). Damit soll sichergestellt weden, dass die Herkunft eines Lebensmittels generell bis zum Erzeuger zurück nachvollziehbar ist.
Davon sind Jäger dann betroffen, wenn sie Wild an Lebensmittelunternehmer (z.B. Metzger, Gastwirte und Wildhändler) abgeben. Bei der Abgabe direkt an den Endverbraucher gilt diese VO nicht.
Bitte lesen Sie dazu das Schreiben von Vet.Dir. Dr. Mayer, BayStMUG, vom 16.05.2012 im Anhang.
Es gibt keine amtlichen Vordrucke. Sie können sich einen solchen mit den erforderlichen Informationen selbst erstellen oder Sie benutzen das vom BJV entworfene Nachweisformular, das Sie im Anhang finden.
Zum Download des nachfolgenden Formulars das Formular anklicken.