Der Revier- und Waldbegang
Die Diskussionsplattform für Jagdgenossen und Jäger
Waldbesitzer und Jäger bewerten gemeinsam die
Verjüngungssituation im Revier
Der gemeinsame Waldbegang von Grundbesitzern und Jägern ist der Schlüssel
zu einvernehmlichen Positionen in der Frage der Waldverjüngung und
jagdlichen Maßnahmen zur Unterstützung der vom Waldbesitzer verfolgten
waldbaulichen Ziele.
Darüber hinaus ist der regelmäßige Waldbegang mit der Einladung eines
erweiterten Personenkreises bestens geeignet, Verständnis für die Belange der
Waldbesitzer und der Jäger zu finden. Im Rahmen der Jagdgenossenschaft
organisiert die Jagdvorstandschaft gemeinsam mit der Jägerschaft den
Waldbegang.
Der gemeinsame Waldbegang gibt als bevorzugte Diskussions- und
Kommunikationsplattform den Grundbesitzern und den Jägern Gelegenheit
mitten in ihrem Tätigkeitsbereich an Ort und Stelle alles zu besprechen, was für
den Bestand und die Entwicklung der Natur im gegebenen Gebiet nötig ist.
Aktuelle Anlässe liefern Anregungen für die waldbaulichen und jagdlichen
Fragen. Vorrangig nicht zu vernachlässigende Themen sind vor dem
Hintergrund der waldbaulichen Ziele der Waldbesitzer die folgenden Punkte:
1. Die Verbisssituation und die Fegeschäden auf den Verjüngungsflächen
Wenn erforderlich, wie kann eine Verbesserung der Situation erreicht werden?
Reicht die Bejagung aus oder wird Schwerpunktbejagung, Intervalljagd,
Abschusserhöhung für nötig gehalten; oder kann der Abschuss sogar verringert
werden?
Sind Schutzmaßnahmen (Zäunung, Einzelschutz) notwendig um im Ausgleich
mit jagdlichen Maßnahmen Verbesserungen zu erreichen? Können
Biotopverbesserungen dazu beitragen, die waldbaulichen Ziele zu erreichen?
Dabei geht es um Maßnahmen im und außerhalb des Waldes (z.B. Lebensraum
Brache), die gemeinsam geplant werden sollen.
2. Maßnahmen und Einrichtungen im Revier
Diskussion der jagdlichen Einrichtungen: Stehen Hochsitze und Kanzeln an
richtigen Plätzen? Wo ist eine Fütterung des Rehwildes in Notzeiten möglich?
Wo stört Fütterung die waldbaulichen Ziele? Wo sind Kirrplätze möglich? Wo
und wie lange sind Zäune bei Berücksichtigung unterschiedlicher
Fegegefährdung von Baumarten nötig? Wo können Zäune abgebaut werden?
Wenn Jagdgenossenschaften einen Teil der Jagdpacht für Wegebau und
Unterhalt verwenden – wo ist eine Verbesserung des Zustandes der Waldwege
nötig? Was sollte zur Instandhaltung getan werden, wo müssen die Prioritäten
liegen?
Bei Nutzung von Wald und Flur durch Erholungssuchende – ist im
gemeinsamen Interesse von Jagd und waldbaulichen Zielen eine
Besucherlenkung nötig? Die Einladung eines erweiterten Personenkreises zum
Waldbegang bietet Gelegenheit, sich mit Vertretern der Gemeine und
organisierten Freizeitvereinen (z. B. Reiter, Wanderer) sowie dem örtlichen
Touristenverband zu besprechen.
Die Organisation
Der Waldbegang ist eine gemeinsame Aktion der Jagdgenossen und der Jäger.
Das Thema sollte als obligatorischer Tagesordnungspunkt in die Versammlung
der Jagdgenossenschaft aufgenommen werden. Die Jagdvorstandschaft
organisiert gemeinsam mit der Jägerschaft den Waldbegang aufgrund der
Vorschläge, die von Jagdgenossen und Jägern für die zu besichtigenden
Waldorte gemacht werden. Im Zentrum des Interesses stehen größere
zusammenhängende Waldflächen.
Am Waldbegang sollten auf alle Fälle die Waldbesitzer und Jagdpächter der zu
besichtigenden Flächen teilnehmen. Engagierte Waldbesitzer und Jäger sollten
von der Jagdvorstandschaft und der Jägerschaft auch persönlich an den Begang
erinnert werden, dessen Termin und Treffpunkt ortsüblich (vergleichbar der
Bekanntmachung der Jagdgenossenschaftsversammlung) mitgeteilt wurden.
Die Jagdgenossenschaft sollte in Absprache mit den Jagdpächtern einen
erweiterten Teilnehmerkreis zum Waldbegang einladen. Zu denken ist an
Hegegemeinschaftsleiter, Jagdberater, Vertreter von Vereinen und Verbänden,
Vertreter von Jagd- und Forstbehörden.
Werden lokale Prominenz (Bürgermeister, Landrat, Abgeordnete, etc.) und
Presse (lokale Zeitungen, Radio- und Fernsehsender) eingeladen, so ist dafür zu
sorgen, dass Beispiele gelungener Waldverjüngung und der damit verbundenen
Aktivitäten plakativ vorgestellt werden können.
Der Jagdvorsteher und der Jagdpächter sollten ein Protokoll über den Revier-
und Waldbegang führen. Das Protokoll dient als Grundlage für die Überprüfung
der besprochenen Maßnahmen. In bestimmten Zeitintervallen empfehlen sich
weitere Begehungen der gleichen Flächen. (Anliegend:
Gesamtbewertungsbogen für Revier- und Waldbegang)
Wildverbiss richtig erkennen
Schalenwild, wie Reh-, Rot-, Dam-, Sika-, Muffel- und Gamswild kann durch
übermäßigen Verbiss von Trieben und Knospen waldbauliche und
wirtschaftliche Schäden verursachen. Männliches Wild bereitet oft durch Fegen
oder Schlagen zusätzliche Probleme. Neben dem genannten Schalenwild
spielen aber auch andere Tierarten, die verbeißen oder schälen, eine Rolle.
Dazu gehören z.B. Feldhase, Wildkaninchen, Mäuse, Eichhörnchen und
verschiedene Schläferarten, mancherorts zusätzlich Weidevieh.
Abbissfläche:
Wiederkäuer haben im Gegensatz zu Nagetieren im Oberkiefer keine
Schneidezähne, sondern eine Kauplatte. Beim Äsen von Pflanzenteilen werden
diese deswegen mehr zerquetscht und abgerissen bzw. gerupft. So entsteht
eine langfaserige, gequetschte und raue Verbissstelle. Nagetiere können mit
ihren Schneidezähnen eine Pflanze glatt abschneiden oder abnagen. Beim
Verbiss durch Mäuse zeigen sich meist feine Riefungen, verursacht durch die
kleinen Zähne.
Schalenwild: fasriger Abbiss Verbisshöhe:
Die Verbisshöhe entspricht i. d. R. der Tierhöhe. Allerdings muss die Schneelage
berücksichtigt werden.
Bei kletternden Mäusearten (z. B. Rötelmaus)
- findet man die Schäden meist bodennah,
- manchmal auch in einigen Metern Höhe.
Beim Eichhörnchen sind Schäden bis in 10 m Höhe zu finden.
Das Eichhörnchen frisst nicht nur – wie allgemein bekannt – die Samen von
Zapfen und die Rinde von Bäumen, sondern auch Knospen, indem es die
Triebspitzen abbeißt.
Neben den bisher genannten Tierarten schädigen Insekten und
Mikroorganismen, aber auch abiotische Faktoren wie Frost und Trockenheit die
Verjüngung. Dadurch können Symptome hervorgerufen werden, die bei
ungenauer Betrachtung dem Wildverbiss ähneln und zu Fehlschlüssen
verleiten. Daher sollte möglichst genau geprüft werden, wodurch die
Schädigung hervorgerufen wurde.
Ergeben sich Probleme bei der Diagnose, wenden Sie sich für eine fachkundige
und kostenlose Beratung an Ihr zuständiges Amt für Landwirtschaft und
Forsten.
Rechts: Feldhase – glatte, schräge Verbissstelle; Links: Schalenwild
Wie können Jäger zur Verhütung von Wildschäden beitragen?
Schwerpunktbejagung in Problembereichen, Intervalljagd
Regulierung der Wildbestände auf ein für die Waldverjüngung erträgliches Maß
(Orientierungshilfe: Verbisssituation)
Initiative zu lebensraumverbessernden Maßnahmen z.B. Wildackeranlage,
sachgemäße Fütterung
Was können die Jagdgenossen tun?
Naturverjüngungspotential ausnutzen.
Anbau und Erhalt masttragender Bäume (z.B. Eiche, Buche)
Schlagflora (z.B. Himbeere, Brombeere) und Pionierbaumarten (z.B. Weide,
Vogelbeere, Birke, Erle) – solange sie das waldbauliche Ziel nicht gefährden –
erhalten, da diese vom Wild bevorzugt verbissen/gefegt werden.
Holzeinschlag im Winterhalbjahr erhöht das Äsungsangebot.
Waldwiesen, Holzlagerplätze, Wegränder, Feuerschutzstreifen bereichern die
natürliche Äsung des Wildes und erleichtern die Jagdausübung.
Sachgemäße Durchforstung fördert die Bodenvegetation.
Insbesondere in waldarmen, vorrangig ackerbaulich genutzten Gebieten
Stilllegungsflächen auch für Rehwild attraktiv gestalten (siehe Projekt
Lebensraumverbessernde Maßnahmen für Rehwild außerhalb des Waldes,
Projekt Lebensraum Brache).
Jäger und Grundbesitzer: Gemeinsam Handeln für Wald und Wild
Zaunabbau, sobald die Verjüngung dem Äser des Wildes entwachsen ist
Schutzmaßnahmen gemeinsam durchführen (z.B. Einzelschutz)
Biotopverbessernde Maßnahmen im Wald (z.B. Wildacker, Wildwiese,
Verbissgehölze) und außerhalb des Waldes (z.B. Brache) gemeinsam planen
Kontakt mit örtlichem Tourismusverband und Vereinen pflegen, um
Möglichkeiten der Besucherlenkung auszuloten (z.B. Ausweisung und
Beschilderung von Wegen für Wanderer, Reiter, Rad- und Skifahrer etc.).
Vertreter der Gemeinde ggf. auf Abfall im Wald aufmerksam machen.
Konsens geht vor Konflikt
Der gemeinsame Waldbegang ist ein wichtiges Instrument, um die
waldbaulichen und jagdlichen Probleme in ihrem vielfältigen Zusammenhang
im Konsens zu lösen. Waldbesitzer und Jäger bewerten gemeinsam die
Verjüngungssituation im Revier. Wird Einigung erreicht, dann akzeptiert die
Untere Jagdbehörde im Rahmen des forstlichen Gutachtens die Vorstellungen
des Jagdvorstands und der Jagdpächter, die sich beim Waldbegang mit den
Waldbesitzern abgestimmt haben.
Für den Fall, dass auch der gemeinsame Waldbegang eventuelle Konflikte nicht
ausräumen kann, ist folgendermaßen zu verfahren:
Auch im Konfliktfall ist darauf zu achten, dass Probleme vorrangig im Konsens
der Beteiligten und Betroffenen gelöst werden sollen. Der gemeinsame
Waldbegang dient diesem Ziel.
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Formulare
Das nachfolgende Formular auf den Schreibtisch ziehen und dann ausdrucken.